Warburg-HIH Invest: Statements zur Offenlegungsverordnung (ESG)

„Am 10. März 2021 tritt mit der Offenlegungsverordnung der erste Teil des Kanons der Nachhaltigkeitsregulierung der EU in Kraft. Neben den neuen Regularien ist auch die sich stark entwickelnde öffentliche Wahrnehmung des Themas in den vergangenen Jahren ursächlich für eine Intensivierung der Nachhaltigkeitsbestrebungen vieler Marktteilnehmer. Die Verordnung verstärkt und ordnet nun einerseits diese Bestrebungen und ist andererseits ein guter Anfang zur Schaffung von mehr Transparenz. Es handelt sich um den ersten Teil der Offenlegungsverordnung, die genauen Ausführungsbestimmungen (Level-2) fehlen noch und müssen voraussichtlich zum nächsten Jahreswechsel angewendet werden. Auch die Details zur Taxonomieverordnung liegen nicht final vor. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt also noch unklar, wie genau über ESG berichtet werden muss. Obgleich die Richtung klar angezeigt ist, müssen die Marktteilnehmer aktuell mit einer gewissen Unsicherheit agieren. Die Festlegung quantitativer Kriterien sind zudem erst der Taxonomieverordnung zugedacht. Auch das Ineinandergreifen der Regelungen wird sicherlich in weiteren Schritten optimiert werden müssen. Ein wichtiger Aspekt wird das Monitoring von Verbrauchsdaten sein – wie beispielsweise von Strom, Wärmeenergie, Wasser und Abfall. Wir setzen dies bereits um, um die künftigen Vorgaben von Taxonomie- und Offenlegungsverordnung erfüllen zu können und auch, um unseren eigenen Anspruch an unseren ökologischen Fußabdruck gerecht zu werden.“

Alexander Eggert, Geschäftsführer
Warburg-HIH Invest

„Der ganze Regulierungsprozess birgt noch viele Herausforderungen. Die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung stehen nebeneinander und greifen ineinander, sind aber noch nicht vollständig aufeinander abgestimmt. Dies gilt insbesondere für eventuelle erweiterte Transparenzpflichten, die sich aus der Taxonomieverordnung ergeben und sich auf Artikel-8 und Artikel-9-Fonds nach Offenlegungsverordnung auswirken. Die Regulierung wird auf jeden Fall dazu beitragen, das Thema ESG noch weiter in der Immobilienwirtschaft zu verankern. ESG muss künftig in alle Prozesse im Unternehmen integriert werden. Klassisches Beispiel ist der Ankaufsprozess, in dem nun neben einer rechtlichen, technischen und kaufmännischen Due Diligence auch eine Environmental Due Diligence vorgenommen werden muss. Die Entwicklung wird zwar vom Regulator beschleunigt, es gibt aber bereits seit einiger Zeit weitere Triebkräfte. Auch bei den Investoren und der Öffentlichkeit hat das Thema eine immer größer werdende Priorität – entsprechend sind die Marktteilnehmer aufgefordert, ihre Strategien und Produkte bestmöglich anzupassen.“

Iris Hagdorn, Head of Sustainability
Warburg-HIH Invest

Sandra Quellhorst

Head of Public Relations
Mail: SQuellhorst@hih.de
Fon: +49 173 6634367
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